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progres.NRW Klimaschutztechnik

Das Land NRW hat das bestehende Förderprogramm „progres.NRW - Markteinführung" neu aufgelegt. Für die Fortführung unter dem neuen Titel „Klimaschutztechnik" wurden die wichtigsten Förderbausteine ??überarbeitet. Unter anderem WIRD mit der neuen Richtlinie ermöglicht, komplette Energiesysteme klimafreundlich umzurüsten. Ebenfalls neu ist die übersichtliche und zielgruppengerechte Aufbereitung des Programms in den vier Modulen „Erneuerbare Energien", „Energiesysteme für klimagerechte Gebäude", „Energiewende im Quartier" und „Modellprojekte.NRW".

In der Richtlinie wird zusätzlich zu den bisher geförderten Gebäudestandards (Passivhaus und 3-Liter-Haus) ein neuer Förderstandard „KlimaGebäude.NRW" eingeführt, dessen Anforderungen sich an die Wärmedämmung sowie an die CO2-Emissionen des Gebäudes richten.

Unter anderem wurden sterben following Förderbausteine ??für den Gebäudebereich neu in das Programm aufgenommen:

Stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
(Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher sowie wasserstoffbasierter Heizkessel)

Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen
(100 Euro je Einzelgerät, maximal 5.000 Euro je Gebäude und Standort)

KlimaGebäude.NRW, auch in Verbindung mit Building Information Modeling (BIM)

Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
(90 % Zuschuss, max. 350.000 €, nur für Anlagen zum Eigenverbrauch, max. 20 % Einspeisung)

Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
(bis zu 70 % Zuschuss und max. 25.000 € für Unternehmen, 90 bis 100 % Zuschuss und max. 40.000 € für Kommunen)

Das Öko-Zentrum NRW bietet Beratungs- und Nachweisleitungen zur Förderung und insbesondere auch die nun mitgeförderten Beratungen zum PV-Ausbau für Kommunen und Unternehmen an. Mehr Infos hier

Die Richtlinie gilt bis Mitte 2024. Anträge können in diesem Jahr noch bis zum 20. November gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten zu progres.NRW sowie in der Förderrichtlinie.